Grundstückseigentümer, Investoren, Kaufinteressenten, Projektentwickler, Länder und Kommunen wollen Ihre Vorhaben so risikoarm wie möglich gestalten. Ein entscheidender Aspekt ist die Qualität des Grundstückes. Bleibt die Frage nach möglichen Altlasten in Boden oder Grundwasser unberücksichtigt, entstehen ungeplante finanzielle und zeitliche Mehraufwendungen durch Sanierung. Frühzeitiges Prüfen, Erkennen und Bewerten sind die Basis für erfolgreiche Risikominimierung.
Die Untersuchung von schädlichen Bodenveränderungen, Altlasten und Altablagerungen ist in der BBodSchV geregelt. Die Maßnahmen gestalten sich aufeinander aufbauend:
Historische Erkundung
- Die historische Erkundung umfasst die Recherche historischer Unterlagen, wie Bauakten, historischer Lagepläne usw. sowie multitemporale Luftbildauswertung, Zeitzeugenbefragung usw.
- Ziel dieser Stufe ist es, potentielle Altlasten, eventuelle Schadstoffeintragsbereiche und das relevante Schadstoffspektrum zu definieren.
- Auf dieser Grundlage wird Handlungsstrategie für ggf. weitere erforderliche Erkundungsschritte abgeleitet.
Orientierende Erkundung
- Die orientierende Erkundung umfasst gezielte örtliche Untersuchungen von Boden oder / und Bodenluft oder und Grundwasser.
- Ziel ist es, den aus der historischen Erkundung resultierenden Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten auszuräumen.
- Sofern der Verdacht hinreichend bestätigt wird, schließt die historische Erkundung mit einer konzeptionellen Darstellung der erforderlichen Maßnahmen zur Detailerkundung.
Detailuntersuchung
- Zur Feststellung der Menge und der räumlichen Verteilung von Schadstoffen, ihrer mobilen oder mobilisierbaren Anteile, ihrer Ausbreitungsmöglichkeiten in Boden, Gewässer und Luft werden vertiefende Untersuchungen durchgeführt.
- Die Detailerkundung schließt mit der Gefährdungsabschätzung hinsichtlich der potentiellen Schadstoffaufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen ab.
- In Abhängigkeit der Ergebnisse kann die Notwendigkeit von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung bestehen.
Sanierungsuntersuchung
- Die Sanierungsuntersuchung untersucht mit welchen Maßnahmen eine Sanierung im Sinne § 4 Abs. 3 des BBodSchG erreicht werden kann.
- Varianten werden erarbeitet; rechtlich, organisatorisch und monetär bewertet.
Sanierungsplan
- Im Sanierungsplan werden vorgesehene Maßnahmen textlich und zeichnerisch dargestellt. Auswirkungen auf Umwelt und die voraussichtlichen Kosten sowie erforderliche Zulassungen werden beschrieben.
- Der Sanierungsplan wird nach § 13 Abs. 6 des BBodSchG von der Behörde als verbindlich erklärt.
Überwachung
- Die Umsetzung der Sanierungsarbeiten bedarf einer intensiven Überwachung. Hierzu gehören die Funktion der fachtechnischen Begleitung, Oberbauleitung sowie BGR 128 Koordination und ggf. auch SiGeKo – Leistungen.