Mit dem EuGH-Urteil C100/13 vom 16. Oktober 2014 ist eine Übereinstimmungserklärung (das sogenannte Ü-Zeichen) von Produkten, die bereits europäisch geregelt sind (CE-Kennzeichnung) nicht mehr gültig.
Dies hat zur Folge, dass die erforderliche Leistung von Instandsetzungsprodukten in vielen Fällen nicht im angemessenen Umfang durch den Hersteller beschrieben wird. Die Verantwortung der konformen Produktauswahl und somit das Planungsrisiko liegt nun beim Ausführenden.
Die notwendigen Produkteigenschaften werden durch die Instandhaltungsrichtlinie (Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen - Rili-SIB) beschrieben. Sie setzt außerdem voraus, dass jede Instandhaltungsmaßnahme durch einen sachkundigen Planer / eine sachkundige Planerin geplant und deren Umsetzung auch durch ihn bzw. sie begleitet wird.
Die sachkundigen Planer der Kiwa
- erfassen für Sie den Ist-Zustand der Stahlbetonbauteile,
- unterstützen Sie als Eigentümer bei der Festlegung des Soll-Zustandes,
- erarbeiten auf Grundlage des Ist- und Soll-Zustandes eine Instandsetzungsempfehlung,
- planen die Instandsetzung mit geprüften und regelkonformen Instandsetzungsprodukten,
- begleiten die Instandsetzung und führen die Abnahme der Bauleistungen durch,
- erstellen für Sie einen individuellen Wartungs- und Instandsetzungsplan,
- sorgen für kompetente Inspektion und Wartung.
Unsere sachkundigen Planer unterstützen Sie, damit Ihre Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen weiterhin Ihren hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden.